Steuerberater erbringen anspruchsvolle Beratungsleistungen. Die hohe Qualität dieser Leistungen wird durch Ablegung einer staatlichen Prüfung gewährleistet.
Für ihre Tätigkeit erhalten Steuerberater eine Vergütung. Reine Informationsgespräche im Rahmen einer Mandatsanbahnung sind kostenfrei. Die Vergütung richtet sich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StGebV), die das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erläßt.
Die Gebühren für die erbrachten Leistungen richten sich nach dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit. Grundsätzlich kommt die Wertgebühr zum Ansatz. Diese richtet sich nach dem Wert des Interesses. Die konkrete Gebührenhöhe kann nur auf detaillierte Anfrage mitgeteilt werden. Daneben stehen dem Steuerberater ein Auslagenersatz für Post-, Telekommunikations- und Schreibauslagen sowie Reisekosten zu. Für einige Tätigkeiten sieht die Steuerberatergebührenverordnung eine Zeitgebühr von 22,60 bis 54,74 Euro brutto je angefangene halbe Stunde vor. Unabhängig davon werden für eine Erstberatung maximal brutto 214,20 Euro fällig.
Für Tätigkeiten des Steuerberaters, die nicht zu seinen Vorbehaltsaufgaben zählen, aber mit seinem Beruf vereinbar sind (z.B. Gutachter, Sachverständiger, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, betriebswirtschaftliche Beratung), gelten andere Gebührenvorschriften zum Beispiel aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Zum Zweck einer vereinfachten Abrechnung und einer sichereren Kalkulation können einzelvertraglich für mindestens jährlich wiederkehrende Leistungen auch Pauschalvergütungen vereinbart werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema und die entsprechenden Gesetzestexte finden Sie bei der Bundessteuerberaterkammer