Der
Steuerberater ist der Interessenvertreter seines Auftraggebers. Hierfür
hat er seinen Mandanten umfassend und vorausschauend zu beraten, wobei die
Chancen und Risiken abzuwägen sind. Vor den Finanzämtern und Finanzgerichten
muß der Steuerberater die Rechtsposition seines Auftraggebers unter
Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten vertreten.
Sollte aufgrund einer fehlerhaften oder unterlassenen Beratung dem Auftraggeber
ein Schaden entstehen, so ist dieser vom Steuerberater zu ersetzen; zur Erfüllung
dieser Verpflichtung hat der Steuerberater eine Versicherung abzuschließen.
Zu den Berufspflichten eines Steuerberaters gehören u. a. ferner eine
umfängliche Schweigepflicht, welche durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht
ergänzt wird.
Im Rahmen dieser Interessenvertretung biete ich mit meinem qualifizierten
Mitarbeiterstamm konkret insbesondere folgende Leistungen an:
Finanzbuchführung mit DATEV
Kostenrechnung mit DATEV
Lohnbuchführung mit DATEV
Pflegebuchführung
Fertigung
von Steuererklärungen
und Anträgen sowie Prüfung
von Steuerbescheiden insbesondere
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Steuererklärungen mit Auslandsbezug
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Grunderwerbsteuer
Investitionszulageantrag
Steuererklärungen für Vereine
Gründungs-
und Gestaltungsberatung
Begleitung
von Finanzierungsentscheidungen (Kredit,
Leasing, u.Ä.)
Rechtsformwahl
Steuerbelastungsvergleich
Steuerliche Vertragsgestaltung
Umwandlung
Gesellschafterberatung
Unternehmensnachfolge
Vermögensübertragung
Auslandsaktivitäten
Erstellung von Gutachten
Erbschaftsteuerliche Beratung
Altersvorsorge, Vermögensberatung
Abschlußerstellung
Jahresabschluß
Einnahmen-Überschußrechnung
Sonder- u. Zwischenabschlüsse
Prüfen
und Vertreten
Gründungsprüfung
freiwillige Jahresabschlußprüfung
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung
Vertretung bei Finanzgerichtsprozessen und
vor dem BFH
Verteidigung/Mitverteidigung in Steuerstraf-
und -bußgeldverfahren
Vertretung bei Betriebsprüfungen
Treuhandtätigkeit