Der Steuerberater ist der Interessenvertreter seines Auftraggebers. Hierfür hat er seinen Mandanten umfassend und vorausschauend zu beraten, wobei die Chancen und Risiken abzuwägen sind. Vor den Finanzämtern und Finanzgerichten muß der Steuerberater die Rechtsposition seines Auftraggebers unter Ausnutzung aller rechtlichen Möglichkeiten vertreten.

Sollte aufgrund einer fehlerhaften oder unterlassenen Beratung dem Auftraggeber ein Schaden entstehen, so ist dieser vom Steuerberater zu ersetzen; zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat der Steuerberater eine Versicherung abzuschließen.

Zu den Berufspflichten eines Steuerberaters gehören u. a. ferner eine umfängliche Schweigepflicht, welche durch ein weitreichendes Zeugnisverweigerungsrecht ergänzt wird.

Im Rahmen dieser Interessenvertretung biete ich mit meinem qualifizierten Mitarbeiterstamm konkret insbesondere folgende Leistungen an:

Finanzbuchführung mit DATEV
Kostenrechnung mit DATEV
Lohnbuchführung mit DATEV
Pflegebuchführung


Fertigung von Steuererklärungen
und Anträgen sowie Prüfung
von Steuerbescheiden insbesondere


Einkommensteuer
Körperschaftsteuer

Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
Steuererklärungen mit Auslandsbezug
Erbschaft-/Schenkungsteuer
Grunderwerbsteuer
Investitionszulageantrag
Steuererklärungen für Vereine
Gründungs- und Gestaltungsberatung

Begleitung von Finanzierungsentscheidungen (Kredit,
Leasing, u.Ä.)
Rechtsformwahl
Steuerbelastungsvergleich
Steuerliche Vertragsgestaltung
Umwandlung
Gesellschafterberatung
Unternehmensnachfolge
Vermögensübertragung
Auslandsaktivitäten
Erstellung von Gutachten
Erbschaftsteuerliche Beratung
Altersvorsorge, Vermögensberatung
Abschlußerstellung

Jahresabschluß
Einnahmen-Überschußrechnung
Sonder- u. Zwischenabschlüsse
Prüfen und Vertreten

Gründungsprüfung
freiwillige Jahresabschlußprüfung
Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung

Vertretung bei Finanzgerichtsprozessen und
vor dem BFH
Verteidigung/Mitverteidigung in Steuerstraf-
und -bußgeldverfahren
Vertretung bei Betriebsprüfungen
Treuhandtätigkeit