1. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für die steuerberatenden Berufe gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Berufsangehörigen und seinem Mandanten, sofern im Auftrag nichts anderes ausdrücklich bestimmt wird. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem erteilten Auftrag.
2. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, die übernommenen Arbeiten durch eine Vertretung bzw. durch geeignete Mitarbeiter oder Hilfskräfte in seinen eigenen Praxisräumen oder in den Räumen des Auftraggebers erledigen zu lassen.
3. Der Auftragnehmer und alle Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Diese erstreckt sich auf alle in Ausübung der Berufstätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen. Die gesetzlichen Auskunftspflichten bleiben bestehen. Die Verschwiegenheitspflicht erlischt, sobald der Auftragnehmer seine eigenen berechtigten Interessen zu wahren hat.
4. Im Rahmen des Auftrages sind dem Auftragnehmer alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu übergeben und Auskünfte wahrheitsgemäß zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt - aber nicht verpflichtet -, die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen und Auskünfte zu überprüfen.
5. Es wird unterschieden zwischen Pauschal- und Einzelauftrag. Der Einzelauftrag ist neben einer evtl. bestehenden Pauschalvereinbarung mittels der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung gesondert zu berechnen.
Die Pauschalvereinbarung wird für bestimmte Leistungen getroffen. Diese Leistungen sind im Auftrag genau abgegrenzt. Darüber hinausgehende Tätigkeiten gelten in jedem Falle als Einzel- oder Sonderleistungen.
6. Eine Pauschalvereinbarung kann nur für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr getroffen werden. Dieser Auftrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf durch einen eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
7. Der Einzelauftrag erlischt gemäß vertraglicher Vereinbarung.
8. Eine vorzeitige Auftragsaufhebung ist zulässig, wenn der Auftraggeber oder der Auftragnehmer seine unternehmerische Tätigkeit aufgibt. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, das Vertragsverhältnis sofort zu lösen und eine weitere Bearbeitung sofort zu verweigern, wenn seitens des Auftraggebers Handlungen gefordert werden, die gegen die Berufsauffassung des Auftragnehmers verstoßen.
In diesem Falle sowie im Falle einer unberechtigten Auftragsrücknahme seitens des Auftraggebers schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Gebühr gemäß § 628 bzw. § 649 BGB.
9. Die Gebühren werden nach der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer berechnet. Sämtliche Auslagen, die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehen sind zu erstatten.
Eine vereinbarte Pauschalvergütung nach § 14 Abs.1 StBGebV kann frühestens nach Ablauf eines Jahres ohne Vertragskündigung angepaßt werden.
10. Die Gebührenrechnung ist bei Vorlage sofort fällig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu fordern. Der Auftragnehmer hat bei Zahlungsverzug ein Zurückbehaltungsrecht nach Maßgabe des § 273 BGB. Eine Beanstandung des erfüllten Auftrages berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zahlungsverweigerung oder Aufrechnung.
11. Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind von diesem zu beseitigen.
Gemäß § 68 StBerG verjährt der Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Auftragnehmer bestehenden Vertragsverhältnis in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist.
12. Mündliche Auskünfte und Erklärungen des Auftragnehmers und seiner Mitarbeiter werden nur durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.
13. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines vom Auftragnehmer im Rahmen des Vertragsverhältnisses fahrlässig verursachten Schadens ist auf 1.022.583,76 Euro beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden aus fahrlässigen vorvertraglichen Pflichtverletzungen.
14. Geschäftsbücher und sonstige Unterlagen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer auf Anforderung - spätestens nach Beendigung des Auftrages - zurückzugeben.
15. Als Gerichtsstand wird der Amtsgerichtsbezirk Berlin-NeuköIln vereinbart.