
1. Die Allgemeinen Auftragsbedingungen für die steuerberatenden
Berufe gelten für alle Vereinbarungen zwischen dem Berufsangehörigen
und seinem Mandanten, sofern im Auftrag nichts anderes ausdrücklich
bestimmt wird. Der Umfang der Leistung richtet sich nach dem erteilten
Auftrag.
2. Dem Auftragnehmer bleibt es freigestellt, die übernommenen Arbeiten
durch eine Vertretung bzw. durch geeignete Mitarbeiter oder Hilfskräfte
in seinen eigenen Praxisräumen oder in den Räumen des Auftraggebers
erledigen zu lassen.
3. Der Auftragnehmer und alle Mitarbeiter unterliegen der Verschwiegenheitspflicht.
Diese erstreckt sich auf alle in Ausübung der Berufstätigkeit
bekanntgewordenen Tatsachen. Die gesetzlichen Auskunftspflichten bleiben
bestehen. Die Verschwiegenheitspflicht erlischt, sobald der Auftragnehmer
seine eigenen berechtigten Interessen zu wahren hat.
4. Im Rahmen des Auftrages sind dem Auftragnehmer alle erforderlichen
Unterlagen rechtzeitig und vollständig zu übergeben und Auskünfte
wahrheitsgemäß zu erteilen. Der Auftragnehmer ist berechtigt
- aber nicht verpflichtet -, die Richtigkeit und Vollständigkeit
der Unterlagen und Auskünfte zu überprüfen.
5. Es wird unterschieden zwischen Pauschal- und Einzelauftrag. Der Einzelauftrag
ist neben einer evtl. bestehenden Pauschalvereinbarung mittels der gesetzlichen
Steuerberatergebührenverordnung gesondert zu berechnen.
Die Pauschalvereinbarung wird für bestimmte Leistungen getroffen.
Diese Leistungen sind im Auftrag genau abgegrenzt. Darüber hinausgehende
Tätigkeiten gelten in jedem Falle als Einzel- oder Sonderleistungen.
6. Eine Pauschalvereinbarung kann nur für einen Zeitraum von mindestens
einem Jahr getroffen werden. Dieser Auftrag verlängert sich jeweils
um ein weiteres Jahr, sofern er nicht drei Monate vor Ablauf durch einen
eingeschriebenen Brief gekündigt wird.
7. Der Einzelauftrag erlischt gemäß vertraglicher Vereinbarung.
8. Eine vorzeitige Auftragsaufhebung ist zulässig, wenn der Auftraggeber
oder der Auftragnehmer seine unternehmerische Tätigkeit aufgibt.
Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, das Vertragsverhältnis
sofort zu lösen und eine weitere Bearbeitung sofort zu verweigern,
wenn seitens des Auftraggebers Handlungen gefordert werden, die gegen
die Berufsauffassung des Auftragnehmers verstoßen.
In diesem Falle sowie im Falle einer unberechtigten Auftragsrücknahme
seitens des Auftraggebers schuldet der Auftraggeber die vereinbarte Gebühr
gemäß § 628 bzw. § 649 BGB.
9. Die Gebühren werden nach der gesetzlichen Steuerberatergebührenverordnung
zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer berechnet. Sämtliche
Auslagen, die mit dem Auftrag im Zusammenhang stehen sind zu erstatten.
Eine vereinbarte Pauschalvergütung nach § 14 Abs.1 StBGebV kann
frühestens nach Ablauf eines Jahres ohne Vertragskündigung angepaßt
werden.
10. Die Gebührenrechnung ist bei Vorlage sofort fällig. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, einen angemessenen Vorschuß zu fordern.
Der Auftragnehmer hat bei Zahlungsverzug ein Zurückbehaltungsrecht
nach Maßgabe des § 273 BGB. Eine Beanstandung des erfüllten
Auftrages berechtigt den Auftraggeber nicht zur Zahlungsverweigerung oder
Aufrechnung.
11. Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich geltend gemacht
werden. Mängel, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind von
diesem zu beseitigen.
Gemäß § 68 StBerG verjährt der Anspruch des Auftraggebers
auf Schadensersatz aus dem zwischen ihm und dem Auftragnehmer bestehenden
Vertragsverhältnis in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der
Anspruch entstanden ist.
12. Mündliche Auskünfte und Erklärungen des Auftragnehmers
und seiner Mitarbeiter werden nur durch eine schriftliche Bestätigung
verbindlich.
13. Der Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz eines vom Auftragnehmer
im Rahmen des Vertragsverhältnisses fahrlässig verursachten
Schadens ist auf 1.022.583,76 Euro beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung
gilt auch für Schäden aus fahrlässigen vorvertraglichen
Pflichtverletzungen.
14. Geschäftsbücher und sonstige Unterlagen des Auftraggebers
hat der Auftragnehmer auf Anforderung - spätestens nach Beendigung
des Auftrages - zurückzugeben.
15. Als Gerichtsstand wird der Amtsgerichtsbezirk Berlin-NeuköIln
vereinbart.